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Zukünftig keine Veggie-„Wurst“, Soja-„Steaks“ & Co.

Französische Abgeordnete haben Ende April beschlossen, dass vegetarische und vegane Produkte zukünftig keine ‚fleischigen‘ Namenszusätze mehr enthalten dürfen. Dies führe zur Verwirrung der Konsumenten in der Vermarktung dieser Produkte.

Hier einige Beispielbegriffe, die so in Frankreich nicht mehr verwendet werden dürfen:

  • Vegetarische Würstchen
  • Fleischloser Speck
  • Cashew-Käse
  • Soja-Milch

Entsprechend gilt auch bereits in Deutschland: Soja-Milch muss Soja-Drink heißen.

Hersteller, die diese neue Regelung nicht beachten, müssen mit Bußgeldern in einer Höhe bis zu 300.000 Euro rechnen.

Der französische Abgeordnete Jean-Baptiste Moreau, selbst Landwirt, schlug diese neue Regelung vor, um Verbraucher besser über ihre Lebensmittel zu informieren.
Auf Twitter schrieb er dazu:

„Es ist wichtig, gegen falsche Angaben vorzugehen: Unsere Produkte müssen richtig gekennzeichnet sein: die Begriffe #Käse oder #Steak sind Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten!“

Das Reglungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. In einer Durchführungsverordnung soll eine Liste der Bezeichnungen erarbeitet und veröffentlicht werden, die zukünftig nicht mehr verwendet werden dürfen.

Die Tentamus Group hat dazu ein europaübergreifendes Kennzeichnungsteam gebildet, dass Sie bei allen Fragen rund um die Kennzeichnung Ihrer Produkte berät, Kennzeichnungsprüfungen durchführt und den Onlineauftritt Ihrer Produkte checkt.

 

Kontaktieren Sie unsere Experten.

Ihre direkte Ansprechpartnerin ist:

 

Dr. Yvonne Pfeifer
yvonne.pfeifer@tentamus.com
+40 30 206 038 164

 


Quelle: Euronews

 

Source: https://www.tentamus-web.com/tentamus-de/frankreich-bezeichnung-vegetarische-produkte/

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