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Mehr Transparenz in der Lebensmittelwirtschaft

EU-Kommission legt Überarbeitung der Allgemeinen EU-Verordnung für Lebensmittelrecht in Brüssel vor

Ziel der Überarbeitung sei es, transparenter und bürgerfreundlicher zu werden. Studien, die für Genehmigungsverfahren zur Rate gezogen werden, sollen demnach für EU-Bürger zugänglich gemacht werden. Verfahren wie beispielsweise die Lebensmittelbestrahlung, Gentechnik, Zusatzstoffe, Nanopartikel, neuartige Lebensmittel, Raucharomen und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sollen neuen Transparenzkriterien unterworfen werden.

 

„Damit reagieren wir auf die Sorgen der Bürger – wir erhöhen die Transparenz bei der Entscheidungsfindung, erleichtern den Zugang zu den einschlägigen Informationen und stellen sicher, dass eine vertrauenswürdige, wissenschaftlich fundierte Risikobewertung weiterhin das Fundament für die Entscheidungen in diesem sensiblen Bereich bildet“, sagte der Erste Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans.

 

Des Weiteren hat gestern der „Sonderausschuss des Europäischen Parlaments (EP) für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide“ in Brüssel die Arbeit aufgenommen.

 

 

Um zukünftig die Höchstgehalte von Pestizidrückständen besser einzuhalten, wurde am 10. April 2018 ein mehrjähriges (2019-2021) Kontrollprogramm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Da sich beim Einsatz von Pestiziden im Laufe der Zeit deutliche Veränderungen ergeben können, sollen Pestizide in Lebensmitteln in Dreijahreszeiträumen überwacht und bewertet werden.

Das offizielle Amtsblatt der Europäischen Union finden Sie hier.

Source: https://www.tentamus-web.com/tentamus-de/transparenz-lebensmittelwirtschaft/

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