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Bisphenol A – besonders besorgniserregend

Seit Januar 2018 steht die Chemikalie Bisphenol A auf der sogenannten REACH-Kanditatenliste. Stoffe, die in dieser Liste hinterlegt sind, gelten als Kandidaten, die langfristig durch weniger schädliche Alternativen ersetzt werden sollen.

Die Chemikalie ist Ausgangsstoff für Polycarbonate, Vinylesterharz und Epoxidharz, die wiederum für die Herstellung von Alltagsgegenständen wie beispielsweise Trinkflaschen, Konservendosen oder andere Lebensmittelverpackungen verwendet werden.

Studien ergaben, dass Bisphenol A bei Froschlurchen und Fischen hormonähnlich wirkt und die Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab 2020 verboten. Das Umweltbundesamt (UBA) prüft nun ob und welche Verwenungen der Chemikalie zum Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen.

Mit der Identifizierung als besonders besorgniserregenden Stoffes und der Aufnahme in die REACH-Liste gehen Innerhalb der Lieferkette Informationspflichten einher. Verbraucher/innen haben nun explizites Auskunftsrecht über das Vorkommen in entsprechenden Produkten. Hersteller, Lieferanten und Händler müssen somit nun offenlegen, ob die Chemikalie in ihren Produkten in einer Konzentration von mehr als 0,1 % enthalten ist.

 

Tipp für den Umweltschutz Zuhause:

Bedrucktes Thermopapier (z.B. Kassenzettel, Fahrkarten, Tickets) sollten über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte (z.B. Toilettenpapier) erneut in den Umweltkreislauf gelangt.

 

Quelle: Umweltbundesamt 

 

 

 

 

Source: https://www.tentamus-web.com/tentamus-de/bisphenol-a-besonders-besorgniserregend/

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