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Änderung der EU-Kosmetikverordnung

Ab 24. Februar 2018 tritt eine Änderung der EU-Kosmetikverordnung in Kraft: Sprays und andere Kosmetika, die Zinkdioxid enthalten, dürfen nicht mehr in den Handel gelangen (bereits ausgelieferte Artikel, können noch bis zum 24. Mai verkauft werden).

Zinkoxid-Partikel können, wenn diese eingeatmet werden, Lungenentzündungen auslösen.

Des Weiteren, darf seit dem 27. Januar 2018 kein Kosmetikartikel mehr den Konservierungsstoff Methylisothiazolinon enthalten. Auch hier gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist bis 27. April.


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Dr. Yvonne Pfeifer
T +49 30 20 60 38 164
yvonne.pfeifer@tentamus.com

 


Quelle: Lebensmittelpraxis

Source: https://www.tentamus-web.com/tentamus-de/aenderung-der-eu-kosmetikverordnung/

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