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Neuerungen in der Trinkwasserverordnung

Ab dem heutigen 09. Januar 2018 treten erweiterte Regelungen für Trinkwasser in Kraft, die sog. „Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften“. Dabei wurde die Trinkwasserverordnung umfassend und die Verordnung zur Lebensmittelhygiene geringfügig verändert. Auch europarechtlich werden somit Änderungen vorgenommen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Hochwertiges Trinkwasser ist eine grundlegende Voraussetzung für ein gesundes Leben. Deshalb ist eine strenge Überwachung ganz wichtig, um unnötige Belastungen zu vermeiden.“

Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen die Trinkwasserqualität weiter zu verbessern. Untersuchungen zur Überwachung dieser Qualität, bspw. bei öffentlichen Trinkwasserbetrieben, werden künftig noch besser an die Gegebenheiten vor Ort angepasst.

Weitere Änderungen lauten u.a.:

  • Einbringungsverbot für Verfahren und Gegenstände in Trinkwasseranlagen, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen (z.B. Breitbandkabel in Trinkwasserrohren)
  • Erhöhung von Untersuchungen auf Enterokokken (insbesondere bei kleinen Anlagen – z.B. Brunnen von gastronomischen Betrieben)
  • Erhöhung der mikrobiologischen Sicherheit
  • Direkte Meldung von Legionellenbefunden in der Trinkwasser-Installation an das Gesundheitsamt durch die jew. Untersuchungsstelle.
  • klare & neue Informationspflichten für die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen ggü. Verbrauchern
  • Entlastungen bei chemischen Kontrolluntersuchungen unter Wahrung der Trinkwasserhygiene bei Eigenversorgungsanlagen (z.B. private Hausbrunnen)

Die Trinkwasserverordnung bildet die rechtliche Grundlage und trägt dazu bei die sehr gute Trinkwasserqualität in Deutschland zu bewahren.

Zur kompletten Verordnung geht es hier: 

„Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften“.

 

Bei Fragen beraten wir Sie gern per E-Mail unter info@tentamus.com oder telefonisch unter +49 30 20 60 38 -230.

Source: https://www.tentamus-web.com/tentamus-de/neuerungen-in-der-trinkwasserverordnung/

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