Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen in Honigpollen
Gemäß dem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (06.09.11) ist Honig mit MON810-Pollen nicht verkehrsfähig.
Für Honig und honighaltige Lebensmittel mit MON810-Pollen gilt nach diesem Urteil: "Nulltoleranz"!
Als Experten mit einer langjährigen Erfahrung bei der speziellen Honiganalytik helfen wir Ihnen gerne weiter! Rufen Sie uns einfach an oder mailen Sie uns (07303-95195-0 oder office@lifeprint.de)
lifeprint GmbH DNA Analysis
Industriestraße 12
D-89257 Illertissen