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Honig Analytik

Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen in Honigpollen

Gemäß dem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (06.09.11) ist Honig mit MON810-Pollen nicht verkehrsfähig.

Für Honig und honighaltige Lebensmittel mit MON810-Pollen gilt nach diesem Urteil: "Nulltoleranz"!

Als Experten mit einer langjährigen Erfahrung bei der speziellen Honiganalytik helfen wir Ihnen gerne weiter! Rufen Sie uns einfach an oder mailen Sie uns (07303-95195-0 oder office@lifeprint.de)
lifeprint GmbH DNA Analysis
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