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Allergene

Lebensmittel können ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Verbraucher darstellen, wenn Bestandteile allergische Reaktionen oder andere Unverträglichkeiten auslösen (im Folgenden kurz „Allergene“ genannt).
Maßnahmen von Lebensmittelproduzenten zielen darauf ab, Verbraucher vor möglichen Schäden und Ihr Unternehmen vor Regressansprüchen zu schützen.

Zivilrechtliche Produkthaftungspflicht und Sorgfaltspflicht des Herstellers: Diese Pflichten beziehen sich z. B. auf Probleme durch unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare Allergeneinträge (Kreuzkontaminationen).

„EU-Allergen-Hitliste“ 1: Diese Hitliste gilt für allergene Lebensmittelbestandteile laut Anhang IIIa und verlangt die Kennzeichnung, wenn entsprechende Allergene als Zutaten, Zusatzstoffe, technische Hilfsstoffe oder andere Stoffe verwendet wurden.

Für Ihre Qualitätssicherung überprüfen wir Ihre Waren auf Allergene mit sehr spezifischen und sensitiven Systemen (ELISA, PCR, Enzymatik). Unser Portfolio umfasst alle 14 Bereiche der „EU-Allergen-Hitliste“.

Bitte kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Richtlinie 2003/89/EG des EU-Parlamentes und -Rates (Amtsblatt L308/15, 25.11.2003) und Änderungsverordnung 2006/142/EC.

„Allergen-Hitliste“: Glutenhaltiges Getreide (z. B. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer), Lupine, Milch (einschließlich Laktose), Eier, Krebstiere, Fisch, Nüsse (Erdnuss, Mandel, Walnuss, Haselnuss, Cashew-, Para-, Pecan- Macadamia-, Queenslandnuss, Pistazie), Soja, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite  > 10 mg/kg oder 10mg/Liter, Weichtiere (Mollusken)
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